Fachleute ergründen durch Fragen die Vorstellungen des Bauherren, prüfen die
Ausgangslage vor Ort. Beim Aushub der Baugrube werden die Böschungswinkel je nach
Variante von nahezu vertikal (so es der Baugrund zuläßt) bis 1:3 ausgeführt. Der
Schwimmbereich sollte später eine Tiefe von mindestens zwei Metern aufweisen, damit
beim Schwimmen nicht ständig „Bodenkontakt“ herrscht. Kommunale Schwimmteiche
mit Sprungsteinen erreichen bis ca. 5 m Tiefe. Der Reinigungsbereich hat eine Tiefe
von 0,1–1,0 m. Bodenabläufe und Absetzschächte können vorgesehen werden,
ebenso Bachläufe oder auch getrennte Reinigungszonen.
Bei der Planung eines Schwimmteiches geht man in der Regel davon aus, daß die Größe der Reinigungszone mindestens der Fläche der Schwimmzone entsprechen soll. Kleiner als 70 qm sollte ein Schwimmteich mit Reinigungszone aber nicht sein.
Die Trennung von Schwimmbereich und Reinigungszone ist bei diesen kleinen Teichen deutlich zu erkennen. Meist kommen nur senkrechte Mauern in Frage. Bei der Umgestaltung eines bereits vorhandenen Schwimmbeckens in einen Schwimmteich ist die Größe des Schwimmbereiches vorgegeben. Die erforderliche Reinigungszone wird entweder an einer anderen Stelle des Grundstückes aufgebaut oder direkt an das vorhandene Becken angeschlossen. Öffentliche Schwimmteiche werden in der Regel mit örtlich getrennten Schwimm- und Reinigungsbecken gebaut.
Zu Beachten
Kleinere Schwimmteiche bedürfen meist keiner Genehmigung. Bei großen Teichen ist in den meisten Bundesländern eine Genehmigung erforderlich. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach. Hygienische Anforderungen bestehen meist nur bei öffentlichen Anlagen. Im privaten Bereich spielen sie bisher kaum eine Rolle. Unbedingt zu beachten ist die Verkehrsicherungspflicht (Zaun).
Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Wir sind gern für Sie da!